Gütekriterien  des  Trinkwassers
der  Wasserwerke  des  Wasserverbandes  "Kleine Elster"

Wasserwerk    Theisa Wasserwerk   Saxdorf
 

Versorgungsgebiet  :

Ortsteile Theisa und Thalberg                     der Stadt  Bad Liebenwerda 

Ortsteile  Beutersitz, Domsdorf, Maasdorf, Prestewitz, Rothstein,  Winkel                     und  Wildgrube  der  Stadt                           Uebigau-Wahrenbrück           

Tröbitz, Schilda  und                                 Schadewitz

 

Gewinnung    :         Grundwasser

Wasserhärte  :    0,9  -  1  mmol CaCO³ / l

                                ( 5 - 6   °dH )          

                                weich,    Härtebereich 1

pH - Wert       :        8,2

Wasserdruck :        5,0  bar  +/- 10 %

 

Chemische  Zusätze                                 für die  Aufbereitung    :         keine

 

 

Versorgungsgebiet  :

Ortsteile  Möglenz  und  Lausitz                       der  Stadt  Bad  Liebenwerda

Ortsteile  Saxdorf, Kauxdorf, Bönitz                Beiersdorf, Marxdorf, Wahrenbrück                 und  Zinsdorf  der  Stadt                                    Uebigau-Wahrenbrück

Koßdorf   und                                                 Lönnewitz 

 

Gewinnung    :         Grundwasser

Wasserhärte  :   1,8  -  2  mmol CaCO³ / l

                                ( 10 - 11  °dH )    

                                mittel,    Härtebereich 2

pH - Wert       :        7,9

Wasserdruck :        5,0  bar  +/- 10 %

 

Chemische  Zusätze                                     für die  Aufbereitung    :           keine

 

Was sagt die Wasserhärte aus?

Die Wasserhärte ist nichts weiter als ein Sammelbegriff für die beiden lebenswichtigen Mineralien Kalzium und Magnesium.
Enthält das Trinkwasser viel davon, so spricht man von hartem Wasser ( Härtebereich 3 ).
Hartes kalkhaltiges Wasser ist auf Grund seiner lebenswichtigen Mineralien gesund.
So gesund hartes Wasser ist, erzeugt es aber speziell im Haushalt durch Ablagerungen oft Ärger.

Das Trinkwasser der öffentlichen Wasserversorgung erfüllt die in der "Verordnung über Trinkwasser und über Wasser für
       Lebensmittelbetriebe (Trinkwasserverordnung)" vorgegebenen strengen Güteanforderungen.
Dies wird durch eingehende Untersuchungen durch ein beauftragtes akkreditiertes Labor und durch das Gesundheitsamt des   Landkreises regelmäßig überprüft und festgestellt.
In der Trinkwasseraufbereitung werden keine zusätzlichen chemischen Hilfs- und Desinfektionsstoffe, wie Chlor u. ä. eingesetzt.
Für die Verwendung zum Trinken oder zur Bereitung anderer Lebensmittel bedarf das Trinkwasser der öffentlichen Wasserversorgung keine weiteren Behandlungen.
Sollten Geräte zur Änderung der Trinkwasserqualität eingesetzt werden, ist es wichtig, dass diese Geräte das DVGW-Prüfzeichen, zum Schutz der eigenen Gesundheit, aufweisen.

Fragen dazu beantworten wir gern! Telefon: 035341 - 6010