Die Betreiber von Kleinkläranlagen in den Ortsteilen :
Beiersdorf
Bönitz
Kauxdorf
Marxdorf
Saxdorf
Zinsdorf
sind verpflichtet, sofern noch nicht realisiert, ihre Kleinkläranlagen mit einer biologischen Nachklärstufe auszurüsten.
Hierzu wurde in der Verbandsversammlung am 17. November 2005 beschlossen, dass alle bisher noch
nicht umgestellten Kleinkläranlagen auf den Stand der Technik ( Biologische Nachklärung - Belüftung )
zu bringen sind.
Es besteht auch die Möglichkeit, die Anlage als abflusslose Grube weiter zu betreiben.
Dazu ist durch die entsprechenden Grundstückseigentümer ein Dichtigkeitsnachweis einer Fachfirma zu erbringen.
Hierzu folgende Sachinformationen :
Gesetzliche Grundlagen und Leitfaden
Folgender Wegweiser für Grundstückskläranlagen im Land Brandenburg ist beim Wasserverband in Winkel und bei
der unteren Wasserbehörde des Landkreises Elbe-Elster in Herzberg erhältlich :
