Die Betreiber von Kleinkläranlagen in den  Ortsteilen   :

sind verpflichtet, sofern noch nicht realisiert, ihre Kleinkläranlagen mit einer biologischen Nachklärstufe auszurüsten.

Hierzu wurde in der Verbandsversammlung am 17. November  2005  beschlossen, dass alle bisher noch

nicht  umgestellten  Kleinkläranlagen auf den Stand der Technik  (  Biologische Nachklärung - Belüftung )

zu bringen sind.

Es besteht auch die Möglichkeit, die Anlage als abflusslose Grube weiter zu betreiben.

Dazu ist durch die entsprechenden Grundstückseigentümer ein Dichtigkeitsnachweis einer Fachfirma zu erbringen.

 

Hierzu folgende Sachinformationen :

Hinweise für die Errichtung und Betreibung von Kleinkläranlagen im Verbandsgebiet des Wasserverbandes "Kleine Elster"

Gesetzliche Grundlagen  und  Leitfaden

Folgender Wegweiser für Grundstückskläranlagen im Land Brandenburg ist beim Wasserverband in Winkel und bei

der unteren Wasserbehörde des Landkreises Elbe-Elster in Herzberg erhältlich :

                           

                                  

 

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